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Montag, 21.05.2012 - 05:05 Uhr

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Zweitfrau hat Recht auf Sex

Bis zu vier Ehefrauen dürfen in Saudi-Arabien die Männer haben. Bis her durften die Männer dann auch entscheiden, mit welcher ihrer Ehefrauen sie Sex haben wollen und wie oft. Dies widerspricht allerdings dem Islam, der vorschreibt, dass alle Ehefrauen von ihrem Mann gleich behandelt werden müssen. Das hat ein saudi-arabisches Gericht geändert. Eine Ehefrau, die wohl zu kurz gekommen war, hatte wegen ungerechter und ungleicher Behandlung gegen ihren Mann geklagt. Dieser hatte wohl die andere Ehefrau bevorzugt im Bett besucht. Nun hat das Gericht einen Sexstundenplan für die Woche aufgestellt und dem Mann vorgeschrieben, an welchen Wochentagen er jeweils mit seinen Frau Sex haben darf. Der Mann muss nun abwechselnd seine beiden Frauen besuchen, ein Ruhetag ist nicht vorgesehen. Das Gericht ging sogar noch ein Schritt weiter und verbot dem Mann Sex mit der Frau zu haben, deren Wochentag gerade nicht ansteht. Das Gericht ging sogar so weit, den Mann vorsorglich dazu zu verpflichten, auf Reisen nun immer beide Frauen mitzunehmen.
Die Praxis der Polygamie differiert im Islam sehr stark. Der ehemalige König von Saudi-Arabien, Abd al-Aziz ibn Saud (1880-1953), Gründer des modernen Königreichs Saudi-Arabien, soll über 3000 Frauen in seinem Harem gehabt haben. Mit dieser Praxis wollte Abdul Aziz die Beduinenstämme seines Landes an seine eigene Familie binden und sich deren Loyalität versichern. Dies gelang König Abdul Aziz auch mit über 30 Stämmen. 81 Kindern von 17 verschiedenen Ehefrauen des Königs sind staatlich anerkannt. In der Türkei ist die Polygamie eigentlich verboten, Zweitfrauen aus so genannten Imam-Ehen werden aber geduldet und regelmäßig legalisiert.
Laut dem Koran darf ein Mann bis zu vier Frauen haben, wenn er ihnen gerecht werden kann. Jeder Frau muss er einen eigenen Haushalt und eigenes Vermögen einrichten und eine Mitgift geben. Dabei pflegen die Frauen untereinander keinen Kontakt, sondern leben getrennt in ihren eigenen Häusern. Daher ist die Polygamie auf Männer beschränkt, die einen gewissen Wohlstand vorweisen können.
In Deutschland ist die Bigamie (Doppelehe) verboten. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Allerdings werden Vielehen, wenn sie im Ausland rechtmäßig geschlossen wurden, auch in Deutschland geschützt. So können auch Zweitfrauen eine Aufenthaltsbefugnis bekommen. Dazu kann jeder nach ausländischen Recht mit bis zu vier Frauen verheirateter Muslim in Deutschland seine Zweit- und Drittfrauen in der Krankenversicherung mitversichern.

Gericht entscheidet Zweitfrau hat Recht auf Sex; Geschrieben am 21.05.2012

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